Please scroll down for English version
Götz Valien – Lieber Maler: Ein Resümee
(Newsletter verschickt am 23. März 2022)
Über die Entstehung der Werke hat Valien anlässlich der Ausstellung „Lieber Maler“ im Haus am Lützowplatz einen umfangreichen Bericht verfasst, der hier abrufbar ist:
Das Haus am Lützowplatz präsentiert den Maler Götz Valien (*1960 in Kitzbühel) in einer Ausstellung, die mehrere seiner Bildserien zueinander in Beziehung setzt. Das Werk des seit 1985 in Berlin lebenden Künstlers zeichnet sich durch eine virtuose Gegenständlichkeit aus, die er selbst „Virtuellen Realismus“ nennt und die sich aus einem dicht gewobenen Netz von Referenzen in die Populärkultur und in die Geschichte der Malerei speist. Bei den ausgestellten Werken handelt es sich ausnahmslos um Großformate mit hoher visueller Anziehungskraft. Die Techniken perspektivischer Illusionserzeugung beherrscht Valien genauso wie die aus der Werbung entlehnten Mittel der Überwältigung. Seine konstruierten Bildwelten – zum Teil auch Re-Enactments berühmter Meisterwerke, wie die „Venus“ von Botticelli – zielen letztlich nicht nur auf das Auge, sondern auch auf das Hirn als wesentliches Rezeptionsorgan.
Ausgebildet wurde Valien durch ein Malereistudium von 1980 bis 1985 an der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien. Seit 1992 arbeitet er in Berlin freischaffend als Kinoplakatmaler und gilt in diesem aussterbenden Metier als einer der besten seiner Zunft. Über diesen Nebenberuf gelangte an ihn auch der Auftrag von Martin Kippenberger, eine Interieuransicht der Paris Bar zu schaffen. Die erste Version des Bildes wurde 2009 bei einer Christie’s-Auktion in London an einen bislang unbekannten Sammler für 2,5 Millionen Euro verkauft. Eine zweite 1993 entstandene Variante des Bildes befindet sich im Besitz von François Pinault und wird aktuell in der Bourse du Commerce in Paris gezeigt. Im Zentrum der Ausstellung „Lieber Maler“ steht nun eine weitgehend unbekannte dritte Fassung des Bildes, die Götz Valien 1993 begannt und 2010 vollendete. Dabei handelt es sich nicht um ein Re-Enactment, sondern um die „korrigierte“ Version des Bildes, das Valien 1992 im Auftrag von Martin Kippenberger schuf.
Die Ausstellung wurde kuratiert von Dr. Marc Wellmann, dem künstlerischen Leiter des Haus am Lützowplatz (HaL).
Zum Berufungsverfahren Oberlandesgericht Landgericht München, 2025
tba
Zum ersten Urteil Landgericht Landgericht München I, 2023
„Die Rechtsanwaltsozietät Raue hat den in Berlin lebenden Künstler Götz Valien erfolgreich in einem Verfahren vor der Urheberrechtskammer des Landgerichts München I vertreten, in dem Götz Valien auf Anerkennung seiner Miturheberschaft an den Paris Bar Bildern geklagt hatte, die bisher allein dem verstorbenen Künstler Martin Kippenberger zugeschrieben wurden.“
Raue, 11. August, 2023
„Ein Rechtsstreit um die Urheberschaft der berühmten Gemälde ,,Paris Bar Version 1‘‘ und ,,Paris Bar Version 2‘‘ des verstorbenen Künstlers Martin Kippenberger hat zu einem bedeutenden Urteil geführt. Das LG München I entschied, dass der Maler Götz Valien als Miturheber anzuerkennen sei, obwohl dem Gemälde eine von Kippenberg bereitgestellte Fotovorlage zugrunde lag.“
Christian Solmecke, WBS legal, 10. August 2023
„Gerechtes Urteil zum „Paris Bar“-Bild: Kopf und Hand finden endlich wieder zusammen“
Bernhard Schulz, Der Tagesspiegel, 09.08.2023
„Im Prinzip geht es damals wie heute bei dem Streit auch um die Frage der Prekarisierung von handwerklicher Arbeit im Kapitalismus. Das Münchner Urteil macht einen blinden Fleck der zeitgenössischen Kunst sichtbar: ihre autoritäre Produktionsstruktur und die ungeregelten Arbeitsbedingungen in den Ateliers erfolgreicher Künstler*innen. Unter dem Aspekt der rückwirkenden Gerechtigkeit, die derzeit die Kulturdiskussion befeuert, rückt auch die Rolle der Mitwirkenden neu ins Licht. “
Philip Ursprung, Das Urteil der Paris Bar, Texte zur Kunst, 18. Oktober 2023
„Der Schöneberger Maler Götz Valien bekommt Recht. Vom Landgericht München I. Endlich, nach 14 Jahren. Oder, genau gezählt, sind es sogar schon 31 Jahre. “
Ingeborg Ruthe, Berliner Zeitung, 8.8.2023
„Kippenberger beauftragte ein Berliner Kinoplakatmalunternehmen, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen. Valien fertigte das gewünschte Gemälde 1992 an und ein halbes Jahr später ein weiteres, ähnliches. „Dem Kläger sei bei der Schaffung der Gemälde ein hinreichend großer Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung“ geblieben, urteilte das Gericht. Er habe mit dem Gemälde „Paris Bar Version 1“ eine „einladende, lebendige und warme Atmosphäre der Ausstellung in der Paris Bar gefertigt, die sich so auf der fotografischen Vorlage der Ausstellung nicht finde und ihm auch nicht von Kippenberger vorgegeben“ worden sei. Auch „Paris Bar Version 2″ trage seine individuelle Handschrift.“
dpa, 07.08.2023 via Monopol online
Juristische Diskussion (Asuwahl)
„Der „Paris Bar“-Fall veranschaulicht die Friktionen zwischen dem kunstwissenschaftlichen/-historischen und dem urheberrechtlichen Kunstbegriff. Obwohl die Genese der „Paris Bar“-Gemälde durchaus bekannt war, wurde Kippenberger in Kunstkreisen offenbar „zweifelsfrei“ als alleiniger Schöpfer derselben angesehen. Es kann als „Binsenweisheit“ gelten, dass der offene Kunstbegriff in Art. 5 Abs. 3 GG für die urheberrechtliche Werkqualität keine Aussagekraft besitzt. „Kunst“ ist ein relativer Rechtsbegriff, der je nach Regelungszusammenhang einen unterschiedlichen Inhalt haben kann (vgl. Schack, Kunst und Recht, 3. Aufl. 2017, Rn. 2). Regelmäßig wird in urheberrechtlichen Verfahren die Einholung von Sachverständigengutachten gefordert, um die Schutzfähigkeit und Eigentümlichkeit von Werken der bildenden Kunst zu beurteilen. Das LG München I hat sich als fachspezifischer Spruchkörper in der Lage gesehen, die Werkqualität der streitgegenständlichen Gemälde – ebenso wie den Gehalt der schöpferischen Beiträge – aufgrund eigener Sachkunde zu beurteilen. Bei der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit handelt es sich um eine Frage der Rechtsanwendung. Für die Feststellung der dieser rechtlichen Beurteilung zugrunde liegenden tatsächlichen Voraussetzungen gelten indes die allgemeinen Beweisregeln. Für die Feststellung der Schöpfungshöhe eines Werkes der bildenden Kunst ist der ästhetische Eindruck maßgeblich, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstfragen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I ZR 173/21 Rn. 13). Maßgebend sind hingegen nicht die ästhetischen Feinheiten, die allein ein auf dem fraglichen Gebiet besonders geschulter Fachkenner herauszufühlen vermag (BGH, Urt. v. 27.11.1956 – I ZR 57/55 Rn. 33). Die Figur des durchschnittlich Kunstempfänglichen sollte auch für die Abgrenzung zwischen einer bloßen Idee oder Anregung gegenüber eigener schöpferischer Tätigkeit herangezogen werden. Vorliegend kam es also nicht auf eine kunsthistorische oder die Sichtweise des Kunstmarktes an (differenzierend für den Fall, dass sich der Anspruchsteller für den behaupteten Rang des Werks auf dessen Beurteilung in der Kunstwelt stützt: BGH, Urt. v. 21.02.2019 – I ZR 98/17 Rn. 52).“
Mark Lerach, RiLG, jurisPR-WettbR 5/2024
„Der aktuell wohl brisanteste Streit in der bildenden Kunst dreht sich um die Frage, wer Urheber des für 2,5 Mio. EUR versteigerten Bildes „Paris Bar“ ist: der Auftraggeber Martin Kippenberger oder der Maler Götz Valien. Diese Frage wurde anlässlich der Ausstellung einer Nachschöpfung Valiens Anfang 2022 in allen deutschen Feuilletons heiß diskutiert. Von Beteiligten in Auftrag gegebene Rechtsgutachten kommen – wenig verwunderlich – zu konträren Ergebnissen (vgl. Freudenberg NJW-aktuell 11/2022, 20 f.): Nach dem einen (v. Brühl/Marré) ist Kippenberger der Urheber, nach dem anderen (Raue) Valien. Wer hat Recht?“
Andreas Mosbacher ,RiBGH, „Kippenberger oder Valien – Wer ist Urheber des Bildes ‚Paris Bar‘?“ in: GRUR – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht 9/2022 , S. 619-624.
„Dem Haus am Lützowplatz war natürlich bewusst, dass sich bei der Ausstellung von „Paris Bar III“ die Frage der Urheberschaft stellt. Das Museum ließ sie von dem bekannten Kunstanwalt Prof. Dr. Peter Raue prüfen. Sein Ergebnis: Valien sei Alleinurheber aller drei „Paris-Bar“-Bilder, da er sie eigenhändig ohne Mit- und Einwirkung Kippenbergers geschaffen habe. Dessen Nachlass hat hierauf mit einem Gegengutachten reagiert. Darin kommt die renommierte Kunstanwältin Dr. Friederike Gräfin von Brühl von der Kanzlei K&L Gates zu einem gegenteiligen Resultat: Die erste Version von „Paris Bar“ sei auf Veranlassung und nach Vorgaben von Kippenberger entstanden. Das Motiv, die Anordnung der Bilder an einer Wand der Bar sowie der Tische und Stühle davor seien von ihm arrangiert worden. Daher sei er der geistige Schöpfer des Gemäldes. Die jetzt gezeigte dritte Version sei damit eine unzulässige Vervielfältigung. Beide Gutachten liegen der NJW vor.
Darin gehen beide Kunstrechtsexperten freilich von einem unterschiedlichen Schaffensprozess aus, der für die urheberrechtliche Beurteilung entscheidend sein dürfte. Laut Valien, auf dessen Angaben sich das Gutachten von Raue maßgeblich stützt, habe er „eigenhändig ohne jegliche Mit- oder Einwirkung von Martin Kippenberger“ seine drei „Paris Bar“-Bilder-Variationen geschaffen. Demgegenüber betont von Brühl in ihrer Stellungnahme, dass Kippenberger das Motiv für das Ursprungswerk durch die Hängung der Bilder an der Wand arrangiert habe. Ein Foto dieser Installation sei eine genaue Vorlage für das identische Abmalen von Valien und dieser mangels eigener gestalterischer Entscheidungen sowie schöpferischer Gesten daher nur Gehilfe gewesen. Diese Sicht stützt auch der Kunsthistoriker Hubertus Butin in seinem 2020 erschienenen Buch „Kunstfälschung“. Darin schreibt er, Valien habe das Bild „Paris Bar I“ nach Kippenbergers fotografischer Vorlage und nach dessen Angaben sowie unter dessen Aufsicht angefertigt. Abschließend sei es vom Künstler autorisiert worden.“
Tobias Freudenberg, NJW-aktuell 11/2022 S. 20-21
Pressestimmen (Auswahl)
„Wer ist der Urheber von Martin Kippenbergers „Paris Bar“?
Ab Ende Januar zeigt das Haus am Lützowplatz ein Bild der „Paris Bar“, eines der bekanntesten Motive Martin Kippenbergers. Wer jedoch der Urheber dieses und eventuell auch der ersten beiden „Paris Bar“-Bilder ist, ist nicht schlussendlich geklärt.“
Radio Eins (Cora Knoblauch, 17. 01. 2022)
„1992 wurde die Kinoplakatmalerfirma Werner vom Künstler Martin Kippenberger beauftragt, ein Bild der Paris Bar zu malen, auf dem auch dessen eigene Werke zu sehen sein sollten. Götz Valien war der Künstler, der den Auftrag ausführte. Und er war auch der, der eine zweite Variante malte, ein Bild im Bild. Beide Bilder aber wurden als Werke Kippenbergers berühmt, Valien nie erwähnt. Eine Variante dieses Bildes wird demnächst auch gezeigt bei einer Götz-Valien-Einzelausstellung im Haus am Lützowplatz.“
RBB-Abendschau (Christina Rubarth, 17. 01. 2022)
„Künstler oder Handwerker? Die zwei Gemälde der Berliner „Paris Bar“ zählen zu den bekanntesten Werken von Martin Kippenberger. Der Auftragsmaler Götz Valien hat eine dritte Variante des Bildes gemalt – und daraus entwickelt sich ein Berliner Kunstkrimi.“
Inforadio (Cora Knoblauch, 18. 01. 2022)
„Der Paris-Bar-Code. Vor 30 Jahren gab Martin Kippenberger sein „Paris Bar“-Bild bei einem Plakatmaler in Auftrag. Der will späte Gerechtigkeit. Das Haus am Lützowplatz gibt dem Streit eine Bühne. [Es] kreist schon länger um das legendäre Werk. 2016 zeigte es in der Christian-Jankowski-Ausstellung „Die Legende des Künstlers und andere Baustellen“ dessen Nachahmung des Kippenberger-Bildes – allerdings mit eigenen Werken als Hängung im Hintergrund. 2021 ist in Margret Eichers Ausstellung „Lob der Malkunst“ ein gleichnamiges Werk zu sehen, das sich ebenfalls auf Kippenberger bezieht. Seit seinem Entstehen hat es Virulenz entwickelt, ist es zum Bezugspunkt für andere Künstler, ja Topos geworden.“
Tagesspiegel (Nicola Kuhn, 19. 01. 2022)
„Martin Kippenberger hatte vor dreißig Jahren die Idee für das berühmte Gemälde „Paris Bar“, das für einen Millionenpreis versteigert wurde. Gemalt wurde es von einem kaum bekannten Maler, sogar mehrmals. Erst jetzt wurden die Urheberrechte festgestellt.“
Welt am Sonntag (Marcus Woeller, 24. 01. 2022)
„Gestern wurde im Haus am Lützowplatz eine Einzelausstellung eröffnet mit Werken des Berliner Künstlers Götz Valien. Herzstück der Schau ist die Neuauflage von dem Kippenberger-Bild der „Paris Bar“, um dessen Urheberschaft es im schon im Vorfeld der Ausstellung Streit gab.“
RBB Kulturradio (Cora Knoblauch, 28. 01. 2022)
„Große Kunst oder nur Kopie? In seiner Tätigkeit als Plakatmaler bekam der österreichische Künstler Götz Valien vor 30 Jahren den Auftrag, die Berliner Paris Bar auf knapp vier Meter breite zu malen – der Auftraggeber: Martin Kippenberger, unter dessen Namen es – als geistiger Urheber – später um einen Millionenbetrag versteigert wurde. Mit seiner aktuellen Ausstellung im Haus am Lützowplatz behauptet Götz Valien nun seinen Platz in der Kunstgeschichte und zeigt neben anderen Werken nun eine weitere Version der „Paris Bar“, die er 2010 fertig stellte. Ist das nun eine Kopie? Appropriation? Oder ein eigenständiges Kunstwerk?“
Art- Das Kunstmagazin Online (02. 02. 2022)
„Aufregung um einen Auftragsmaler. Das Haus am Lützowplatz in Berlin zeigt eine dritte Version von Martin Kippenbergers bekanntem Bild „Paris Bar“ – gemalt von einem Auftragsmaler. Aspekte eines Bilderstreits.“
Handelsblatt (Christian Herchenröder, 02. 02. 2022)
„Welche Rolle kann Autorenschaft in der Malerei angesichts der allgegenwärtigen Einflüsse durch technisch generierte Bildwelten eigentlich noch spielen?“
artmagazine.cc (Raimar Stange, 02. 02. 2022)
„Anfang der 90er malte Götz Valien im Auftrag des inzwischen verstorbenen Künstlers Martin Kippenberger die Paris Bar in Berlin. Jetzt zeigt der Maler eine bislang unbekannte Version des Bildes – unter eigenen Namen. Darf er das?“
Monopol (03.02.2022)
„Der ganze Themenkomplex um die Begriffe Autorschaft, Eigenhändigkeit, Idee und Ausführung beschäftigt auf einmal immer mehr Künstler, und bezeichnend oft ist ihr Bezugspunkt dabei Kippenberger. Dieser Zweig der Rezeption lässt seine Aufträge an Plakatmaler im Nachgang zu zentraleren Werken werden als seine eigenhändigen Gemälde. Stützt ausgerechnet das aber nicht eher die Position seiner Nachlassverwalter? Oder doch der Gegenseite? Jedenfalls wirkt es in sich schon wieder wie eine von einem institutionskritischen Konzeptprankster wie Christian Jankowksi arrangierte Konstellation, was jetzt in Berlin wegen der verschiedenen Versionen der „Paris Bar“ schon wieder los ist.“
Süddeutsche Zeitung (Peter Richter, 03.02.2022)
„Götz Valien malt in seinem Berliner Atelier bis zu 70 m² große Kinoplakate. Eines seiner neuesten Werke: das Plakat von „Licorice Pizza“. Die handgemalten Bilder sind nicht teurer als digitale Megaprints.“
Deutsche Welle (#dweuromaxx, 11.02.2022)
„Plagiat oder Original? Mit und ohne Martin Kippenberger: Das Berliner Haus am Lützowplatz zeigt Arbeiten von Götz Valien“
Neues Deutschland (Matthias Reichelt, 16.02.2022)
„Das Haus am Lützowplatz kann sich freuen; die aktuelle Ausstellung, die dort zu sehen ist, wird in der Berliner Presse als Skandal und als „brisant“ gefeiert, es finden Podiumsdiskussionen statt, und wenn die Berliner nicht gerade über ihre sogenannte neue Kunsthalle im Flughafen Tempelhof streiten, dann streiten sie sich über das, was dort zu sehen ist. Auf den ersten Blick sieht es aus wie ein berühmtes Gemälde des Künstlers Martin Kippenberger, der wie kaum ein anderer seiner Generation die Rolle des Künstlers auseinandergenommen und so lange gespiegelt hatte, bis den Zuschauern ganz schwindelig wurde. Zu diesen Dekonstruktionen gehört die Tatsache, dass Kippenberger dieses berühmte Gemälde nicht selber malte. […] Im Fall Valien ist die Lage aber komplexer – was gewissermaßen die schrille juristische Rückkoppelung eines kunsttheoretisch-philosophischen Spiels mit der Idee der Urheberschaft und Eigenhändigkeit ist. […] vielleicht sind dieser Tumult und die Verwirrung von Kippenberger, der 1997 im Alter von 44 Jahren starb, auch gewollt und als Teil seiner Kunst eingeplant.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung (Niklas Maak, 19.02.2022)
„Ist die neue Fassung von „Paris Bar“, die gerade in Berlin ausgestellt wird, ein echter Götz Valien, ein falscher Martin Kippenberger oder etwas andere? Fragen an den Fälschungsexperten Hubertus Butin.“
Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ursula Scheer, 27.02.2022)
„Götz Valien: Last Man Painting. Götz Valien is the Berliner behind a dying art form: the hand-painted movie poster. […] He says that details and accuracy are more problematic at times than the size of the canvases, and confesses that the hardest thing remains coming into the studio in the morning and being faced with nine square metres of blank canvas.“
Exberliner (David Mouriquand, 18. 02. 2022)
„Götzes Dienst. Götz Valien hat vor dreißig Jahren ein Bild gemalt. Für Martin Kippenberger. Und jetzt wird es kompliziert.“
Die ZEIT (Alard von Kittlitz, 23. 02. 2022)
„Ein Streit, ein Skandal, ein Krimi? Die berühmten Gemälde aus der Paris Bar werden über Berlin hinaus diskutiert. Wer ist ihr Urheber: Künstlerlegende Martin Kippenberger, der die Bilder in den 90er-Jahren nach einer Fotovorlage bei einer Plakatfirma in Auftrag gab? Oder der Maler Götz Valien, der den Auftrag ausführte? Im Haus am Lützowplatz, das mit einer Ausstellung von Valien die Sache ins Rollen brachte, lieferten sich zuletzt Jurist:innen einen Schlagabtausch, der noch nicht entschieden ist.“
tip Berlin (Ina Hildebrandt, 2.3.2022)
Marc Wellmann im Gespräch über die Ausstellung „Lieber Maler“ im Haus am Lützowplatz
Radio Arty (Jan Kage, 3.3.2022)
„Die Kunstszene diskutiert derzeit leidenschaftlich über einen Fall, der auch die Grenzen des Urheberrechts bei Konzeptkunst offenbart. Er begann vor vielen Jahren in der legendären Berliner „Paris Bar“. Das Werk, über das heute gestritten wird, trägt ihren Namen und hing dort viele Jahre großformatig an der Wand. Die Frage, die auch zwei prominente Kunstrechtler beschäftigt, lautet: Wer ist Schöpfer des Bildes – der Künstler Martin Kippenberger oder der Auftragsmaler Götz Valien?“
Neue Juristische Wochenschrift (Tobias Freudenberg, 10.3.2022)
Goetz Valien – Dear Painter
Opening: Thursday, January 27, 2022
Haus am Lützowplatz presents the painter Goetz Valien (* 1960 in Kitzbühel) with an exhibition that relates several of his series of pictures to one another. The work of the artist, who has lived in Berlin since 1985, is characterized by a virtuoso objectivity which he calls „virtual realism“ and which is fed by a tightly woven network of references into popular culture and the history of painting. The works on display are all large formats with a high visual appeal. Valien has mastered the techniques of creating perspective illusions as well as means borrowed from advertising. His constructed imagery – in some cases also re-enactments of famous masterpieces – ultimately aim not only at the eye, but also at the brain as an essential organ of reception.
Goetz Valien was trained by studying painting from 1980 to 1985 at the University of Applied Arts in Vienna. He has been working as a freelance movie poster painter in Berlin since 1992 and is considered one of the best of his craft in this dying profession. It was through this sideline that he received the order from Martin Kippenberger to create an interior view of the Paris Bar …
Curated by Marc Wellmann.